Der Pfarrgemeinderat einer katholischen Pfarrei ist ein von den Gläubigen gewähltes Gremium von vorwiegend ehrenamtlichen Mitgliedern, dem auch der Pfarrer kraft Amtes sowie weitere Hauptamtliche angehören. Der Vorstand wird aus dem Gremium gewählt und besteht mindestens aus Pfarrer, 1. und 2. Vorsitzende(r/m) und dem/der Schriftführer/in. Dieses Gremium kann nach seiner Konstituierung weitere Mitglieder berufen. Es muss außerdem innerhalb … Der Pfarrgemeinerat weiterlesen
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